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Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung bleibt weiter möglich!

Christian Lindner

Aktualisiert: 3. März

Am 22. Mai 2024 hatte das Bundeskabinett den Gesetzentwurf für das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) beschlossen. Bislang von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet sollte es eine wichtige Rechtsänderung für derzeit privat krankenversicherte Menschen geben: Für sie sollte es künftig nicht mehr möglich sein, über einen befristeten Teilrentenbezug in die Familienversicherung des gesetzlich krankenversicherten Ehegatten zu wechseln und damit in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren. Nachdem der Bundestag dem Gesetzentwurf in erster Lesung zugestimmt hatte, zerbrach die "Ampel". Es keimte die Hoffnung, dass es zu keiner abschließenden Entscheidung über den Gesetzentwurf mehr kommen würde. Am 30. Januar 2025 erfolgte aber dann doch die Zustimmung des Bundestages in zweiter und dritter Lesung, wenig später auch die des Bundesrates. Allerdings: Beschlossen wurde nur eine abgespeckte Variante des ursprünglichen Entwurfs, der den Ausschluss des Teilrentenbezugs für die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nicht mehr enthält. Der Wechsel von der privaten zurück in die gesetzliche Krankenversicherung durch den Bezug einer passenden Teilrente ist also weiterhin möglich. Wie das auch bei Ihnen funktionieren kann, erfahren Sie bei uns!

 
 
 

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